|
Risikomanagement im Kontext der Gesetzesänderung
Die Änderungen des Obligationenrechts (OR) verpflichten ab 1.1.08 die Unternehmen, ein Risikomanagement-System einzuführen.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Aktienrecht (Ergänzung Art. 663b, Ziff. 12) wird die Einführung eines Risikomanagement-Systems bei Unternehmen - die einer ordentlichen Revision unterliegen - zwingend notwendig. Der Anhang zur Jahresrechnung muss für Dritte nachvollziehbar Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung enthalten, und der Anhang ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftsprüfung (Art. 662 Abs. 2).
Vorgesehen ist dies im Wesentlichen für Aktiengesellschaften, Genossen-schaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kenngrössen überschreiten:
- Bilanzsumme von 10 Millionen CHF
- Umsatzerlöse von 20 Millionen CHF
- 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
|
|
|